Das Impressum -ein alter Hut ?
Keineswegs, denn immer noch fehlt auf vielen Seiten ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Impressum, daher:
Ein Impressum muss her!
Die Content-Provider, also alle Anbieter von Inhalten auf Websites, Unternehmenspräsentationen, online Ausgaben von Zeitungen müssen im Impressum bestimmte Pflichtangaben nach dem neuen "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG)", das das Teledienstegesetz (TDG) ausweitet.
Gesetzliche Regelungen für Websites finden sich vor allem im Teledienstegesetz (TDG) oder dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV). Genaue Abgrenzung ist schwierig. „Pi mal Daumen“ lässt sich sagen: Das TDG gilt für Teledienste: Angebote im Bereich der Individualkommunikation (also private homepages und Firmenpräsentationen). Darunter fallen die meisten Websites. Der MDStV gilt für Mediendienste, das sind Anbieter von redaktionell gestalteten Inhalten, die zur Meinungsbildung der Allgemeinheit beitragen (z.B. online Ausgabe des Focus).
Die Anbieterkennungspflicht ist aber für beide gleich.
Laut § 6 TDG ist die Angabe von Name und (Niederlassungs-) Anschrift des Diensteanbieters (sog. Anbieterkennung) erforderlich. Bei juristischen Personen muss ein Vertretungsberechtigter genannt werden. Erforderlich sind zudem Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Also Telefon, Fax und E-Mail-Adresse.
Sofern der Anbieter einer behördlichen Zulassung bedarf - wie z.B. bei Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern - sind Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, Angaben zur Registereintragung (z.B. Handelsregister und Nummer) und für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte) weitergehende Pflichtangaben bereitzustellen.
Pflichtangaben:
Teledienstegesetz
TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
(Für den Begriff der "geschäftsmäßigen Angebote" gilt eine weite Definition. Geschäftsmäßig sind alle Angebote, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereit gestellt werden. So gesehen fallen auch die meisten privaten Websites unter die Kennzeichnungspflicht.)
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer. Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
Beispiel für einen Verein
Turnerbund Jahn e.V.
Am Sportplatz 7
73737 Jahnstadt
Tel: 0737 / 73 73 und Fax: 0737 / 73 77
E-Mail: ....
Vereinsregisternummer: VR 7373
Registergericht Jahnstadt
vertreten durch den Vorstand:
Vorsitzender: Malin Clownfisch
Stellvertretende Vorsitzende: Dori Schwimmer und Nemo Aqua
Beisitzer: Udo Sportlich, Max Schnell, Dieter Gelenkig, Marianne Gazelle
(UmsatzsteuerID nicht vorhanden / Steuernummer muss nicht angegeben werden)
verantwortlich für die redaktionelle Inhalte: Jürgen Engagiert
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