Der Linuxpinguin und andere nette Vögel
So mancher fragt sich welche Zukunft hat die Open Source Bewegung. Durch den Einsatz von Open Source Software können in Unternehmen erhebliche Einsparungen erreicht werden. Auch große Hardware Hersteller, wie IBM beispielsweise, sehen die Chance, dass Open Source, insbesondere Linux, im Serverbereich den etablierten Betriebsystemen Konkurrenz bieten können. Unternehmensstudien bei der Firma Amazon belegen, dass Kosteneinsparungen und auch Gewinnoptimierung zu einem wesentlichen Teil auf den Einsatz von Open Source zurück zu führen sind. Mittlerweile wird Linux gerade für Internetserver eingesetzt. Nach Marktstudien können jedoch kleine und mittlere Unternehmen beim Einsatz von Open Source für Anwendungsserver keine zusätzlichen Einsparungen realisieren. Hier belasten Kosten für Systemadministratoren und Schulungskosten bei einem Umstieg auf Open Office das Budget der kleinen und mittleren Firmen stärker als dies bei Einsatz von etablierten Betriebssystemen der Fall ist.
Dennoch sind die Vorteile von Open Source Software nicht von der Hand zu weisen.
In der Regel ist auch das Risiko von Urheberrechts- oder Patenrechtsverletzungen bei Open Source geringer. Insoweit ist Open Source aber von der Freeware oder Shareware abzugrenzen. Das heißt Open Source ist keineswegs frei im Sinne, dass an Open Source keinerlei Urheberrechte bestehen würden. Vielmehr werden die urheberrechtlichen Verwertungsrechte instrumentalisiert, um dem Nutzer (Verwerter oder Veränderer) gerade die Pflichten auf zu erlegen die zur kostenfreien Weitergabe und Offenlegung des Quellcodes führen.
Grundlage hierfür ist die GPL (General Public License).
Die GPL bestimmt dass jeder die GPL Software kostenlos bezogen auf die Verwertungsrechte benutzen und verändern kann, aber seinerseits verpflichtet ist die so erstellte Software ebenfalls der GPL-Lizenz zu unterstellen, andernfalls rückwirkend seine Befugnis zur freien Benutzung erlischt (§ 4 GPL). Das bedeutet jeder der Open Source benutzt, um Software selbst zu erstellen und zu verbreiten, ist daher seinerseits gehalten jedermann ohne jede Beschränkung den Quellcode zugänglich zu machen und die Software wiederum der GPL zu unterwerfen.
Die offizielle Version der GPL ist zu finden unter http://www.fsf.org
Außer der GPL gibt es weitere Abwandlungen anderer Open Source Software-Lizenzen. Diese werden über die Open Source Initiative zertifiziert.
Die GPL ist die Grundlage für zahlreiche Abwandlungen dieser Lizenzart.
So gibt es beispielsweise die BSD-Lizenzen (z. B. Apache-Lizenz). Abwandlung besteht hier darin, dass die Lizenz keinen Copyleft-Effekt hat. Dies bedeutet das die Lizenz nicht verlangt, dass die geänderte Software wiederum unter die BSD-Lizenz gestellt wird.
Ein weiteres Beispiel ist die Mozilla-Lizenz. Hier besteht ein beschränkter Copyleft-Effekt.
Eine weitere Form ist die Lesser-GPL, insbesondere für die Nutzung von Software-Bibliotheken, insbesondere in Form von DLL-Bibliotheken. Vorrangig für diese Lizenz ist das Setzen von Standarts. Daher werden den Nutzern nicht ganz so weit gehende Pflichten auferlegt wie bei der GPL.
Eine Auflistung der zertifizierten GPL Abweichungen ist zu finden unter http://www.opensource.org
Tip zu den Links: Wer hier Englisch kann, ist klar im Vorteil !
Trotz der GPL Lizenz ist es möglich Open Source Software kommerziell zu vertreiben. So können Entgelte für Datenträger, Beratung, Garantien oder sonstige Serviceleistungen im Zusammenhang mit Open Source Software verlangt werden.
Merke:
Die GPL verbietet lediglich Lizenzgebühren für die Software selbst und den Quellcode.
Achtung keine Umgehung des Grundsatzes ! § 1 GPL stellt klar, dass eine Umgehung des Verbotes der Lizenzgebühren durch überhöhte Gebühren für die Verbreitung der Software ebenfalls gegen die GPL verstößt. Ein beliebiger Preis für die physiche Distribution der Software ist daher nicht erlaubt. Der Preis hat sich an den tatsächlichen Kosten zu orientieren.
Insoweit wird diskutiert, ob die Kosten für die eingesetzte Hardware, Kopiermaterial, Downloadkosten oder andere Servicefunktionen das Limit für den Preis bilden oder ob es hier noch einen Spielraum nach oben gibt. Unseres Erachtens nach ist ein angemessener „Gewinnaufschlag“ nicht zu beanstanden.
Was ist das Motive für die unentgeltliche Leistung vieler Programmierer ?
Gewinn an Reputation
Purer Altruismus
Entgegenwirken gegen entsprechende Konzentrationstendenzen im Softwarebereich.
Fallen Ihnen weitere Motive ein ?
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